Die deutsche Sprache will es uns manchmal nicht einfach machen. So kompliziert wie der Titel ist auch dieser Fall rund um unser deutsches besitzanzeigendes Genitiv-S. Da steht man zum Beispiel vor seinem Lieblingsrestaurant und fragt sich, ob der Apostroph in „Mario’s Pizzeria“ nun wirklich richtig gesetzt wurde. Hätte es nicht genauso gut auch „Marios Pizzeria“ heißen können? Und was ist dann mit dem armen Andreas? Er läuft Gefahr, dass sein Logo durch ein zusätzliches „s“ verschandelt wird: „Andreass Grillbar“ ist zugegebenermaßen nicht besonders schick. Mal ganz davon abgesehen, dass durch die Setzung eines Apostrophs die Grillbar plötzlich seiner Schwester gehört, wenn da „Andrea’s Grillbar“ stünde. Wann wird das Genitv-S also mit oder ohne Apostroph geschrieben? Schauen wir uns das genauer an!
Genitiv-S: 3 praktische Regeln für den richtigen Gebrauch
Im obigen Beispiel haben konntest du sehen, das kleine Ding, das sich Apostroph nennt, macht einen großen Unterschied und es ist nicht ganz so unwichtig, wie du ihn verwendest. Sonst wird wie im Beispiel aus einem Mann schnell mal eine Frau. Mit diesen Regeln minimierst du daher das Risiko, in Fettnäpfchen zu treten:
Regel Nummer 1: Genitiv ohne Apostroph
Fangen wir mit dem Einfachen an. Wenn du grundsätzlich sagen möchtest, dass einer Person etwas gehört, dann machst du das mit dem Genitiv (zweiter Fall) und einem „s“, aber ohne (!) Apostroph. Wir sagen also:
- Lauras Federtasche
- Pauls Abendbrot
- Friedrich Schillers Gedichte
- Papas Gitarre
So weit, so gut. Du ahnst aber sicher schon: Deutsch wäre nicht Deutsch, wenn das Genitiv-S so simpel wäre. Also machen wir weiter.
Regel Nummer 2: In der Ausnahme setzt du einen Apostroph bei Namen
Komplizierter wird es, wenn die Person, der etwas gehört, Max, Marius oder eben Andreas heißt. Bei diesen Eigennamen können wir nicht einfach noch ein „s“ hinzufügen, ohne dass es komisch klingt oder seltsam aussieht. Daher setzt du bei Namen, die mit „s“ enden, einen Genitiv-Apostroph. Aber nicht irgendwo, sondern an ihr Ende! Andreas nennt seine Etablissement also richtig „Andreas’ Grillbar“. Macht Sinn, oder? Der Apostroph ersetzt hier sozusagen das Genitiv-S.
Diese Regel gilt übrigens für alle Eigennamen, deren Grundform auf „s“, „ss“, „ß“, „tz“, „z“, „x“, „ce“ endet. Prominente Beispiele dafür sind auch:
- Grass’ Blechtrommel
- Ringelnatz’ Gedichte
- Cádiz’ Hafen
- Bordeaux’ Zentrum
- Beatrice’ Buch
Falls du dich jetzt fragst, wie eigentlich andere Sprachen den Genitiv-Fall lösen, dann bist du bei uns genau richtig. Fange noch heute an, eine neue Fremdsprache mit Babbel zu lernen und mehr über die spannende Welt der Sprachen zu erfahren!
Regel Nummer 3: Die Ausnahme der Ausnahme ist noch komplizierter
Leider lässt es die deutsche Sprache nicht darauf beruhen, sondern stellt für diesen Grammatikfall noch eine weitere Bedingung auf. Ein Apostroph darf nur dann verwendet werden, wenn kein Artikel oder Ähnliches davor steht. Wenn jetzt alle Augenbrauen hochgehen und du dir gerade hä? denkst, macht das nichts. Deine Verwirrung ist mehr als verständlich. Lass es uns an einem Beispiel zusammen durchgehen:
„Hans Sachs’ Gedichte“ muss mit Apostroph stehen, da Sachs auf „s“ endet und kein Artikel oder ähnliches vor dem Eigennamen „Hans Sachs“ steht. Ganz anders sieht es aus, wenn man sagt: „die Gedichte des Hans Sachs“. Der Eigenname endet zwar immer noch auf „s“, aber es steht nun auch ein Artikel davor. Der Genitiv Apostroph entfällt.
Dasselbe gilt für „Max’ Schule“. Hier musst du einen Apostroph verwenden, weil beide Bedingungen erfüllt sind: Der Eigenname endet auf „x“ und es steht kein Artikel oder ähnliches davor. Wenn man das Beispiel umdreht, sieht es jedoch wieder ganz anders aus, denn dann lautet es: „die Schule unseres kleinen Max“.
Alles klar? Gut, dann machen wir die Verwirrung jetzt komplett.
Was passiert mit dem Apostroph bei Namen wie Mario’s Pizzeria?
Die gute Nachricht ist, dass Mario nicht das Schild herunterreißen oder die Menüs komplett neu drucken muss. Denn auch dieser Fall ist korrekt. Doch wie kann das sein? Mario endet nicht auf „s“ und sollte daher laut Regel Nummer 1 mit Genitiv-S ohne Apostroph stehen. Das stimmt auch! Doch hier macht der Duden (wieder) eine Ausnahme: Möchtest du die Grundform eines Personennamens besonders hervorheben, beispielsweise in Firmennamen, ist der Apostroph erlaubt.
So findet „Mario’s Pizzeria“ seine Daseinsberechtigung, auch wenn sich manche hier am umgangssprachlichen „Deppenapostroph“ stören. Dieser Ausdruck meint übrigens alle Apostrophe, die theoretisch in der deutschen Sprache nicht gesetzt werden müssten.
Das lassen wir mal so im Raum, denn solange wir Dudens Regeln befolgen, sollte das nicht unsere Sorge sein, richtig?
Wann schreibt man also das Apostroph bei Namen?
- Wenn du sagen möchtest, dass einer Person etwas gehört, dann setzt du ein „s“, aber ohne Apostroph.
- Bei Namen, die mit „s“ enden, setzt du einen Genitiv Apostroph.
- Ein Genitiv Apostroph wird nur dann verwendet, wenn kein Artikel oder Ähnliches davor steht.
- Möchtest du einen Personennamen besonders hervorheben, z.B. in Firmennamen, ist der Apostroph erlaubt.
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